Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aufgrund häufiger rechtlicher Änderungen erfolgen die nachstehenden Hinweise ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können nur die ecuadorianischen Behörden erteilen.
Visum
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es ist darauf zu achten, nicht mit beschädigten Reisepässen einzureisen, da dies zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen kann.
Wenn Sie sich bereits in Ecuador befinden und Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie ein neues Visum beantragen (Visa 12-IX). Bitte kontaktieren Sie hierzu das ecuadorianische Außenministerium, bevor Ihr Visum abläuft. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung entnehmen Sie der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
vorläufiger Reisepass | Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis | Nein |
vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | - |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis | Nein |
vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten |
Weitere Anmerkungen | - |
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien.
Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Website der Deutschen Botschaft abrufbar, siehe www.quito.diplo.de
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sind direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ecuadors zu klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter www.migracion.gob.ec unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“.
Zuständige Behörden
Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail: info@migracion.gov.ec
Ministerio de Relaciones Exteriores
Carrión 10-40 y 10 de Agosto
Tel. 00593 2 2227 025
www.mmrree.gob.ec
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorab unterrichtet wird.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.